Aktuelles

Die Summer School Neurorehabilitation (SSNR) vom 17. bis 20. Juni 2020 findet für alle erreichbar erstmals digital (Internet-basiert) statt.

Die DGNR und DGN stellen gemeinsam fest: Positive Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie können die Patientenversorgung dauerhaft verbessern. Bei akuten neurologischen Erkrankungen sollte die Bedarfsprüfung durch die Krankenkassen vor Verlegung in die Neurorehabilitation dauerhaft abgeschafft werden.

Das Konzept des BMG definiert Schritte bis zur Normalität in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Infektionssituation, was sehr sinnvoll ist. Das Konzept fokussiert jedoch ausschließlich auf die Akutmedizin. Der ganze Bereich der Nachsorge, insbesondere der Rehabilitation, bleibt weitgehend unberücksichtigt. Aus Sicht DGNR kann es daher in dieser Form weder für die Regelung der Patientenversorgung, noch aus infektionsepidemiologischer Sicht als ausreichend angesehen werden. Darauf weist sie mit Schreiben vom 01.05.2020 an das BMG hin.

In der Corona-Pandemie-Situation muss sichergestellt werden, dass alle Patienten die für sie notwendigen Behandlungen erhalten. Die DGN und DGNR zeigen gemeinsam auf, was momentan alles gemacht wird und worauf es ankommt, um dieses Ziel zu erreichen.

Corona-VirusBei dem zu erwartenden massiven Anstieg der Covid-19-Fälle wird der neurologische Frühreha- und Rehasektor durch die Weiterversorgung der Patienten eine entscheidende Rolle dabei spielen, die Patientenversorgung sicherzustellen. Die DGNR hält es für absolut unverzichtbar, die neurologische (Früh)Rehabilitation der Phasen B, C und auch D in die Katastrophenplanung einzubeziehen und finanziell abzusichern.

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