DGNR-S3-Leitlinie „Neurologische Rehabilitation bei Koma und schwerer Bewusstseinsstörung im Erwachsenenalter“
(Konsultationsfassung vom 15.07.2022; AWMF-Registernummer: 080 – 006)

Das Redaktionskomitee der Leitlinie möchte die konsentierte Version der Leitlinie als Konsultationsfassung dem Kreis Interessierter zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Kommentare können bis zum 15.09.2022 an Prof. Dr. Andreas Bender (Burgau, München), Koordinator des Leitlinienprojektes, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gesendet werden.

Im Anschluss an das Konsultationsverfahren wird die Leitlinie dann in einer Endfassung durch die beteiligten Fachgesellschaften freigegeben und veröffentlicht werden. Die Konsultationsfassung stellt daher noch nicht die autorisierten Empfehlungen der beteiligten Fachgesellschaften dar.

Patient*innen mit einer schweren akuten Hirnschädigung, wie z.B. einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT), einer Hypoxisch-Ischämischen Enzephalopathie (HIE), einer Subarachnoidalblutung (SAB) oder einer schweren intrazerebralen Blutung (ICB) entwickeln häufig eine schwere Bewusstseinsstörung (Engl.: Disorders of Consciousness, DoC). Diese kann sich manifestieren als Koma, Syndrom reaktionsloser Wachheit (SRW) oder dem Syndrom des minimalen Bewusstseins (SMB; engl.: Minimally Consious State, MCS). Eine relativ neue und sich derzeit noch dynamisch verändernde Diagnostik-Kategorie stellt die Kognitiv-Motorische-Dissoziation (Cognitive Motor Dissociation, CMD) dar.

Patient*innen mit DoC gehören zu der klinisch am schwersten betroffenen Gruppe neurologischer und neurochirurgischer Patienten und sind aufgrund der fehlenden Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sehr vulnerabel. Die DGNR sah es daher als notwendig und zielführend zur Optimierung der Versorgungssituation dieser vulnerablen Gruppe an, für die deutschsprachigen Länder eine S3-Leitlinie für die neurologische Rehabilitation von DoC-Patient*innen zu erarbeiten und zu implementieren.

Als Fachgesellschaften beteiligen sich an der Leitlinienentwicklung:

  1. Akademie für Ethik in der Medizin
  2. Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) e. V.
  3. Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI)
  4. Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)
  5. Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie (DGNC) e. V.
  6. Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI)
  7. Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V. (DGN)
  8. Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR)
  9. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP)
  10. Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin e. V. (DGPMR)
  11. Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft (DGPTW) e. V.
  12. Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft e.V. (DMtG)
  13. Deutscher Berufsverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie e. V. (dbs)
  14. Deutscher Berufsverband für Logopädie e. V. (dbl)
  15. Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE)
  16. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
  17. Fachgesellschaft Profession Pflege e. V.
  18. Gesellschaft für Neuropsychologie e. V. (GNP)
  19. Österreichische Gesellschaft für Neurorehabilitation (OeGNR)
  20. Schweizerische Gesellschaft für Neurorehabilitation (SGNR)

Mitwirkende Organisationen zur Berücksichtigung der Ansichten/Präferenzen der Patient*innen sind:

  1. Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. – Deutsche Wachkoma Gesellschaft
  2. ZNS – Hannelore Kohl Stiftung

Mehr Informationen auf der Leitlinienseite der DGNR

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