§ 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR
Der Verein führt den Namen >>Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. (DGNR)<< und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bonn eingetragen. Sein Sitz ist Bonn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 ZWECK DES VEREINS
1. Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation e.V. dient der Weiterentwicklung sowie der Forschung und Fortbildung in der Neurologischen Rehabilitation.
2. Im Einzelnen werden die Ziele des Vereins verwirklicht durch:
- Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren der Neurologischen Rehabilitation
- Wissenschaftliche Effizienzkontrolle neurorehabilitativer Verfahren einschließlich der Koordination multizentrischer Studien
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Vergabe von öffentlich ausgeschriebenen Preisen
- Erarbeitung und Empfehlung personeller, struktureller und organisatorischer Standards
- Erarbeitung von wissenschaftlichen Leitlinien
- Förderung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Rehabilitation
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Ausbildungsrichtlinien übriger an der Rehabilitation beteiligter Berufsgruppen
- Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und anderen für die Rehabilitation verantwortlichen Organen und Organisationen
- Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen
- Förderung der Öffentlichkeitsarbeit
- Qualitätssicherung in der Neurologischen Rehabilitation
3. Die Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch:
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller an Problemen der neurologischen Rehabilitation beschäftigten, insbesondere ärztlichen Fachrichtungen sowie Förderung der für die neurologische Rehabilitation relevanten Grundlagenforschung incl. Ingenieurwissenschaften.
- Veranstaltungen von Tagungen, Vorträgen, Lehrgängen und Studienbesuchen
- Veranstaltung einer wissenschaftlichen Jahrestagung
- Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Fachgesellschaften, die sich auf gleichen oder benachbarten Gebieten betätigen
- Herausgabe wissenschaftlichen Schrifttums auf diesem Fachgebiet
Gesamte Satzung